305.

Bei Taufen in Hundersingen bringt die Gevatterin einen zweifach gewundenen Wachsstengel in die Kirche, der dem Pfarrer gehört, etwa einen Fuß lang; in andern Gegenden, hörte ich mal, soll er so lang sein, als das Kind selber. In dem gewundenen Wachs stecken zwei Sechser: einer für das Waisenhaus und einer für den Priester.

Unmittelbar auf die Taufhandlung fällt die Orgel ein, eine alte Sitte und ein altes Recht des Schulmeisters, wofür er je nach Stand und Vermögen des Täuflings 30-48 kr. erhält. Nachher zieht auf Rechnung des Bauern alles miteinander in's Wirtshaus, wo es äußerst nobel hergeht.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 4.. 305. [Bei Taufen in Hundersingen bringt die Gevatterin]. 305. [Bei Taufen in Hundersingen bringt die Gevatterin]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0878-3