571.

Wenn man die Finger eines dem Mutterleib entnommenen Kindes nimmt, die Mutter ermordet, so geben einem diese Fingerlein an, was sonst einem verborgen ist. Räuber zünden sie an, und so viele brennen, so viele Leute sind im Hause wach 1.

Gäu.

Fußnoten

1 Ueber die Zauberei mit angezündeten Fingern ungeborner Kinder siehe Grimm, Mythol. S. 1027 und die Anmerk. dazu.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 4.. 571. [Wenn man die Finger eines dem Mutterleib entnommenen]. 571. [Wenn man die Finger eines dem Mutterleib entnommenen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0CD8-7