583. Ostertags-Arbeit wird bestraft.

(S. Hennenberger S. 139.)


Im Jahre 1573 war zu Georgenburg wohl in die dreizehn Wochen keine Predigt gehalten worden. Endlich ist den Einwohnern allda angezeigt worden, daß sich auf den nächsten Ostertag hier ein neuer Prediger einfinden werde, es solle also ein Jeder zur Kirche kommen. Nun war aber ein Bienenvater daselbst, der an seinen Beutten oder Bienenstöcken im Walde durch Marder Schaden erlitten hatte. Der ging mit seinem Steigzeuge dahin um die Beutten zu vermachen, damit die Marder nicht mehr hineinkönnten, stieg wirklich am Ostertage mit seinem Steigzeuge hinauf, als er aber oben war, da erstarrten ihm die Hände und er ward stumm, dergestalt, daß er kein Wort reden konnte, kam mit Mühe herab und zu Hause, und lag hier[566] lahm an den Händen und verkrümmt an den Armen bis in den dritten Tag, da bekam er die Sprache wieder, er bekannte Alles, wie es ihm widerfahren sei, und starb bald darauf.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. West- und Ostpreußen. 583. Ostertags-Arbeit wird bestraft. 583. Ostertags-Arbeit wird bestraft. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-565A-3