333. Der Nonnenkopf am Gubener Rathhause.
(S. Laus. Magaz. 1832 S. 547.)
Am Rathhause zu Guben war früher das Bild einer Nonne angebracht, deren dreifacher Kopf beweglich, war. Das eine Gesicht war von natürlicher Farbe, das andere feuerroth und das dritte schwarz. Davon erzählt nun die Sage Folgendes: Eine Nonne sollte vor Gericht ihre Keuschheit beschwören. Indem sie aber schwur, ward sie feuerroth, so daß die Richter ihren Eid wenigstens für verdächtig hielten. Sie mußte daher noch ein zweites Mal schwören, und siehe da, ihr Gesicht ward schwarz, zur Strafe für den Meineid.