40/64.
An Carl Wilhelm von Fritsch
Ew. Excellenz
nehme mir die Freyheit den von Kaiserlich Königlich Österreichischen Hofkanzley an mich ergangenen Erlaß im Original vorzulegen und, indem ich mir dessen gefällige Rücksendung erbitte, zugleich anzufragen: Ob Hochdieselben geneigt seyen demnächst eine, an Herrn v. Piquot deshalb abzusendende Depesche an Denselben gelangen zu lassen? ihm auch aufzutragen daß er die wenig bedeutenden Canzleygebühren bey der Kaiserlichen Hofkanzley erlegen und dagegen das Privilegium empfangen möge; um welche Bemühung ich ihn selbst zu ersuchen nicht ermangeln, auch den Betrag allhier zu erstatten nicht verfehlen würde.
Hochdieselben verpflichten hiedurch auf's neue denjenigen der die Ehre hat sich zu unterzeichnen
gehorsamst
treu angehörig
J. W. v. Goethe. [72]