[37] 7/2150a.
An Sylvius Friedrich von Franckenberg
[Weimar, 8. September 1785]
Der Bote ist glücklich um 3 Uhr früh angekommen er getraut sich Mittag wieder in Gotha zu seyn und soll bald abgefertigt werden.
Hier zuförderst die Vollmacht.
H. v. B. war wie Ew. Exzellenz sehen nicht namentlich auf diesen Tracktat bevollmächtigt, den er mitbrachte, sondern es heist: Vereinigung und Bündnisse zu verabreden und zu schliesen nach Instrucktion. Welches am Ende da er den geschlossenen Tracktat producirte sich erklärte und auf eins hinauslauft.
[37] Ferner hatte er keine Vollmacht von den beyden andern Höfen aufzuweisen und lud doch in ihrem Nahmen ein, und verlangte und erhielt Acceßions Urkunden auch eine anomalie seyn möchte.
Da aber der von sämtlichen Bevollmächtigten unterzeichnete Tracktat § 10 enthält: daß wohlgesinnte zu dem Bündniss eingeladen werden sollten; so erklärt sich eins aus dem anderen und man konnte ihm dies, bey diesen Geschäffte, wo an der Sache selbst kein Zweifel war und der H. Gesandte mit den Treiben Iehu des Sohnes Nimsi durcheilte, nicht allzu genau seyn. Nun noch einen herzlichen guten Morgen und nun auch noch für meinen Theil herzlichen Danck für Ihre Erscheinung. Sie haben mir doch mein Verschwinden, meinen schrifftlichen Abschied verziehen.
Empfehlen mich Ew. Exzellenz der Frau Gemahlinn auf das beste, und bleiben mir mit allen freundschafftlichen gütigen Gesinnungen zugethan die mich so glücklich machen.
G. [38]