10/3172.
An August Johann Georg Carl Batsch
Da in dem Kontrakte sowohl uns als Diezeln die Aufkündigung vorbehalten ist, so werden E. W. ihn auf die daselbst bestimmte Frist verweisen, sich indessen nach einem anderen tauglichen Subjekte umsehen und selbiges bei Fürstlicher Kommission in Vorschlag bringen. In einer Zeit von vier Wochen werde ich sowohl als Herr Geh. R. Voigt wieder zurück sein.
Jena, d. 1. Jul 95.
J. W. v. Goethe.