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An Nicolaus Friedrich Thouret
[Concept.]
Da wir bey Decoration des hiesigen fürstl. Schlosses Ihnen, mein werther Herr Professor, Gelegenheit zu geben wünschen, Ihr mannigfaltiges Talent zu zeigen, so war es uns um desto angenehmer zu hören daß Sie geneigt sind einige Zeit hierher zu kommen, um sich am Platze selbst von dem was die Umstände erfordern zu unterrichten. Gewiß wird man auf diesem Wege das Geschäft geschwinder einleiten und in den Gang bringen, als in der Entfernung, durch Briefe und Risse, geschehen könnte. Sie werden daher die Gefälligkeit haben, sobald es Ihre Arbeiten erlauben sich von Ihren Herrn Vorgesetzten [23] Urlaub zu erbitten, welche man denn auch von hier aus schuldiger Weise, deßhalb gern begrüßen wird. Wenn Sie die Jahrszeit und den Weg nicht scheuen so werden wir Sie am liebsten bald bey uns sehen, indem sich Durchl. der Herzog gegenwärtig selbst hier befinden und über das was vorzunehmen ist die letzte Bestimmung geben könnten.
Ich wünsche von Ihnen hierüber bald eine vorläufig Nachricht und dabey zu hören daß Sie sich recht wohl befinden.
Weimar am 15. Jan. 1798.
Beyliegenden Brief habe ich in der Maße geschrieben daß Sie solchen, werther Herr Professor, allenfalls Ihren Herrn Vorgesetzten vorzeigen können, um Urlaub zu erhalten; es versteht sich von selbst daß man diesen Herren, sobald als man weiß wer sie sind, von hier aus das schickliche Compliment mache.
Man wünscht Sie sobald als möglich hier zu sehen, und nach Ihrem letzten Blatte scheinen Sie selber geneigt zu seyn je eher je lieber zu kommen; wobey Sie sich jedoch wenigstens 14 Tage hier zu bleiben einrichten würden.
Bringen Sie ja doch einige Rosen und Stäbe von Herrn Isopis Arbeit mit, es wird uns sehr fördern wenn er künftig auch zu Ihren Zeichnungen uns die Modelle macht und ich wünschte daß man hier seine Arbeit kennen und schätzen lernte.
[24] Herrn Rapp habe ich ersucht Ihnen das benöthigte Geld zur Herreise auszuzahlen, und ich schließe mit dem Wunsche daß Sie mir bald über den Inhalt des Gegenwärtigen einige Nachricht ertheilen mögen.
Weimar am 15. Januar 1798.