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An Friedrich von Schuckmann
Ew. Excellenz mir so theurer Name, eigenhändig unterzeichnet zu Sanctionirung eines für mich und die Meinigen allergnädigst beschlossenen so bedeutenden Documents, war mir im vielfachsten Sinne erfreulich und rührend, und ich verwehre mir nicht auszusprechen daß ich erst vor kurzem, vieljährige Correspondenz durchsuchend, auf frühere Zeugnisse traf wo mir Hochdieselben eine zutrauliche Gewogenheit gönnen wollen.
Die mancherlei Nachtheile des Alters, wohin denn besonders zu rechnen ist, daß wir nach und nach Freunde, Gönner und mannichfache Bezüge auf sittliche, wissenschaftliche, bürgerliche Erfordernisse zu vermissen haben, werden in solchen Momenten uns entrückt, wenn wir vor Augen sehen was uns übrig blieb und wie solche dauernde über das Vergängliche hinausreichende Verhältnisse gleich sibyllinischen[324] Blättern den höchsten Werth behaupten, daß sie der alles verflüchtigenden Zeit entgegen, sich für uns in vollthätiger Wirksamkeit erhalten mögen.
Und so wage noch schließlich die geziemende Bitte es möge gefällig seyn meinen allerunterthänigsten Dank, welchen unmittelbar schuldigst abzutragen ich nicht verfehlte, noch wie es schicklich gefunden würde zu wiederholen, auch das mir gegönnte Glück auf gesetzliche Weise zur Kenntniß des Publicums und der Behörde gelangen zu lassen.
Weimar den 15. März 1826.