21/5786.
An die Hoftheater-Commission
Pro Voto.
1.) Des Hofschauspielers Röpke Extemporiren und ungebührliches Betragen gegen Demoiselle Engels betreffend, wären folgende Expeditionen zu erlassen.
a.) Verordnung an den Schauspieler Röpke, einen halbwöchentlichen Gagenabzug ihm ankündigend, nebst Verweis. (Hievon liegt das Concept bey.)
b.) An Demoiselle Engels, mit Abschrift des Vorstehenden zu ihrer Satisfaction.
c.) Anden Cassirer den Abzug der halbwöchentlichen Gage betreffend.
2.)Dem Hofschauspieler Röpke wäre nach einstimmiger Meynung Fürstlicher Commission und Serenissimi gnädigster Beystimmung vor Michael aufzusagen.
3.) Das Engagement eines neuen Bassisten, es [42] sey nun Strebel oder ein andrer, wünschte nicht zu eilig betrieben, weil wir bis Ostern noch Zeit genug haben; doch könnten die nöthigen Erkundigungen eingezogen werden.
4.) Da Madam Röpke sich von ihrem Manne getrennt hat, und ihre Gage soviel ich weiß, besonders erhält, auch uns ganz unnütz ist; so wäre deren Entlassung auf Michael ungesäumt zuzugestehen.
5.)Auch Madam Unzelmann wäre auf Michael zu entlassen, vorausgesetzt, daß sie ihren Antheil an den Schulden berichtigt. Beyden Frauenzimmern wäre bald möglichst diese Resolution zu ertheilen, indem ich schon deshalb bey Serenissimo angefragt und gnädigste Einstimmung erhalten habe.
6.) Zu dem Engagement einer neuen Schauspielerinn hingegen kann ich nicht rathen, weil, wie die monatlichen Tabellen ausweisen, beyde obgenannten jetzt schon beynahe supernumerär gewesen. Wenn wir diejenigen jungen Personen die uns übrig bleiben, lebhafter als bisher beschäftigen, wird es beyden Theilen zum Vortheil gereichen.
7.) Was zu Michael von den Personen, deren Engagement zu verlängern ist, für Anforderungen an uns entstehen. ist abzuwarten. Wahrscheinlich werden sie von der Art seyn, daß sie zu befriedigen sind.
Mich meinen hochgeehrten Herrn Mitcommissarien bestens empfehlend.
Jena den 24. August 1809.
Goethe. [43]