[136] 21/5928a.
An Carl Wilhelm von Fritsch
[Weimar, 5. März 1810.]
Ew. Hochwohlgebornen
erlauben in einer Angelegenheit eine gehorsamste Anfrage und Bitte.
Die Nähe der Haufischen Wirtschaft ist für sämmtliche Umwohnende von jeher eine große Unwohnende von jeher eine große Unbequemlichkeit gewesen, und von Jahr zu Jahr hat sich die Sache verschlimmert. Aus Einer Regelbahn sind zwey geworden, und anstatt, daß sonst wenigstens der Morgen ruhig war, und daß auch selbst Nachmittags- und Abendstunden Einschränkung erlitten; so ward zuletzt von Morgen bis in die Nacht gekegelt, wobey es denn an Geschrey, Lärm, Streit und andern Unarten nicht gebracht. Daß man in Kriegszeiten, wo manches gute Gesetz schweigen muß, sich sehr gefallen läßt, als zu Zeiten der Ruhe, daß ich auch mehrere Sommer auswärts gelebt, ist Ursache daß ich nicht früher mich hierüber geäußert.
Nun höre ich aber, daß ein neuer Wirth einzieht, und zwar einer der bisher in Belvedere gesessen, welcher denn diese städtische Anstalt wahrscheinlich, nach Weise eines Landwirthshauses noch zu erweitern und unruhiger zu machen trachten wird.
Darf ich anfragen, ob man bey Ertheilung einer neuen Concession vielleicht schon darauf gadacht hat, [136] eine solche Vergünstigung, wie es früher Sitte gewesen, einzuschränken? Inwiefern diese Sache vom Ressort herzoglicher Polizey ist; oder was sonst noch für Instanzen concurriren? Ob Ew. Hochwohlgeborner auf diese meine Privat-Anzeige gefällig reflectiren mögen und können, oder ob Sie nöthig finden, daß ich deshalb einen förmlicheren Schritt thue?
Ich läugne nicht, daß mir diese Sache sehr angelegen ist: denn eine Hauptursachen, warum ich den Sommer auswärts zubrachte, war eben diese unruhige Nachbarschaft, die mir den ganzen Tag und weit in die Nacht hinein, mein Hinterhaus und meinen Garten unbrauchbar machte. Sie werden mich daher durch gefällige Wirkung oder Anleitung ganz besonders verbinden. Der ich ppp.
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