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An Carl Ferdinand Friedrich von Nagler
Ew. Excellenz
erlauben, daß ich mein an Ihro Königliche Majestät gerichtetes allerunterthänigstes Danksagungsschreiben [316] Dero geneigten Vermittlung hiedurch geziemend empfehle. Wie ich nun schuldigermaßen eine Abschrift beyzulegen nicht ermangele, so wünsch' ich nur vor allen Dingen, daß der Vortrag Dero Beyfall nicht verfehlen möge. Denn alles wohl betrachtet, sah ich mich in einem schwierigen Falle, indem ich mich gedrungen fühlte, mit freyem Geiste und heiterem Gemüthe meinen schuldigen Dank abzutragen und mich doch zugleich in den Gränzen geziemender Ehrfurcht zu erhalten hatte. Nehmen Ew. Excellenz diesen Versuch, wenn er auch nicht ganz gelungen seyn sollte, hochgeneigt auf und geruhen denselben zu fördern.
Nun aber erlauben Dieselben noch zu melden, daß es hiesigen Gönnern und Freunden eben so wie mir selbst ergeht. Was auch von der würdigen Schönheit des mir verliehenen Documentes verkündet wird, jedermann der es erblickt, findet es doch über alte Erwartung bewundernswerth, so daß mir bey jedesmaligem Vorzeigen der theure Gegenstand wieder neu er scheint und meine Verpflichtung deshalb immerfort frisch und neu lebendig empfunden wird; in welchen Gefühlen ich denn auch gegenwärtig abschließe, bittend und hoffend, Ew. Excellenz werden mir zu völliger Beendigung, des Geschäftes geneigtest beyräthig seyn. Nur so kann ich hoffen, den tief empfundenen Dank nach allen Seiten bin pflichtmäßig abzutragen und nichts zu versäumen, [317] was eine so hohe Begünstigung nur immer fordern möchte.
Danckbar verehrend.
Ew. Excellenz
1) Ein allerunterthänigstes Schreiben an Ihro des Königs von Preußen Majestät.
2) Die Abschrift desselben zu geneigter Einsicht.
3) Ein schuldiges Rückschreiben.
4) Ein dergleichen mit vertraulicher Äußerung.
5) Ein Brief an des Herrn v. Schuckmann Staats-Minister des Innern, Excellenz.
6) Ein dergleichen an des Herrn Grafen Bernstorff Staats-Minister der äußern Angelegenheiten, Excellenz.
Zu gefälliger Aufnahme