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An den Großherzog Carl August
Ew. Königl. Hoheit
geruhen aus beykommendem Acten Fascikel gnädigst zu entnehmen wie das mit Höchstjhrer vorgängiger Anordnung und Billigung unternommene Geschäft, die Schillerischen Reliquien betreffend, nunmehr zu stande gekommen und abgeschlossen worden. Durch öffentliche Feyer suchte man dieser bedenklichen Angelegenheit die schicklichste Würde zu geben, und so wird man denn mit Beruhigung das Weitere abwarten können.
Da nun aber alles dieses nur in Gefolg höchster Gewährung geschehen konnte, wovon mich beyliegendes Blat des Canzlers v. Müller benachrichtigte, so wollte nunmehr, um das Nächste zu beendigen, hiedurch geziemend gebeten haben: es möge gefällig seyn die verwilligten Einhundert Ducaten an Rath Kuhn, als den Geschäftsträger der Schillerischen Erben gnädigst auszahlen zu lassen, wie denn von Seiten Großh. Oberaufsichts Cassa das Gleiche ungesäumt zu leisten wäre.
Dem bisher Verhandelten gnädigsten Beyfall; mir aber Fortdauer eines beglückenden Wohlwollens angelegentlichst erbittend
Ew. Königl. H.