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An Christian Ernst Friedrich Weller
[26. September 1830.]
Das Geschäft dem Sie gegenwärtig, mein Theuerster, so glücklich vorstehen, ist für die meiner Sorgfalt übertragenen wichtigen jenaischen Besitzung von solcher Bedeutung daß ich allerdings die Befugniß habe, Sie aus der oberaufsichtlichen Casse zu unterstützen. Sie erhalten daher mit dem gegenwärtigen fünfundzwanzig Thaler sächsisch, worüber Sie mir nur einen einfachen Schein, ohne Bezeichnung des Zweckes, ausstellen. Verwenden Sie solche nach Überzeugung und melden mir von Zeit zu Zeit das Weitere.
Weimar den 25. September 1830.