20/5709.
An die Hoftheater-Commission
Da ich leider heute gehindert bin, bey der Session zu erscheinen; so will ich, ohne meinen hochgeehrten Herrn Mit Commissarien in Ihren Entschließungen vorzugreifen, über die vorliegenden Nummern, Salvo meliori, mein Gutachten eröffnen.
Nr. 232. Käme ad Acta.
Nr. 233. Wäre eine Verordnung an den Cassierer zu erlassen; die Oelsische Sage von Morgen an, bis auf weiteres inne zu behalten.
Daß dieses geschehen, wäre Oels durch eine Verordnung zu notificiren, und ihm dabey zu bemerken, daß er die Sage nicht eher erhalten würde, als bis er die Rolle zurückgenommen und dieselbe spielen zu wollen erklärt.
Der gute Oels danke doch ja Gott, daß man ihn erträgt, und poche nicht auf ein Talent, daß täglich zurückgeht.
Nr. 234. Ich würde auf nochmaligen unterthänigsten Vortrag stimmen und zwar mit Beylegung des Concepts der eben zu erlassenden Verordnung an Deny, wobey denn doch wohl der Insolenz von Nr. 226 zu gedenken wäre, wo derselbe [317] sich unterfängt Fürstl. Commission einen Termin zu setzen, wann sie ihm Resolution ertheilen solle. Wenn es so fortgeht, werden wir noch angenehme Sachen erleben.
Nr. 235. Herrn Hunnius werden wir nichts tröstliches zu sagen haben; denn bey uns geht das Einstudieren der neuen Stücke freylich nicht so rasch und wir pflegen auch jede Vorstellung eines Schauspielers, daß seine Rolle groß und schwierig sey, mit vieler Nachsicht zu behandeln.
Nr. 236. Wäre wohl abzulehnen.
Nr. 237. Gleichfalls, besonders da man Herrn Philippi sagen kann, daß die Negotiationen mit Herrn Brand nicht hätte können zu Stande kommen.
Die Munda folgen unterzeichnet und die Concepte signirt.
Mich bestens empfehlend
Weimar den 20. April 1809.
G. [318]