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An die Hoftheater-Intendanz
Gegen die Annahme des Hunnius, nach denen in vorstehendem Votum ausgesprochenen Bedingungen, weiß ich nichts zu erinnern. Nur müßte es in dem[8] Contract nicht heißen: an Malkomi's Stelle sondern, wie es in den andern Contracten heißt: er verbinde sich zu allem seinem Alter und Talenten angemessenen Rollen welche ihm von Großherzogl. Intendanz zuertheilt werden. Und so würde denn schleunigst unterthänigster Vortrag wegen demselben als wegen beygehendem Gesuch des jungen Genast zu erstatten seyn.
W. d. 9. März 1817.
G.