21/5868.
An den Herzog Carl August
Nach Ew. Durchlaucht letzter gnädigster Äußerung würde ich den Concertmeister Destouches sogleich beschieden haben, wenn ich mich nicht eine Bedenklichkeit, unter anzuhoffender gnädigster Verzeihung, vorzulegen gedrungen sähe.
In den ersten an mich gerichteten höchsten Erlaß ist dem Concertmeister der lebenslängliche Gnadengehalt, [143] ohne Abzug, um ihn wo er will zu verzehren, bewilliget, in welcher Maße ich ihm denn auch die Eröffnung gethan habe. In der späteren Erläuterung aber ist zwar die Pension erhöhet, jedoch die Bedingung hinzugefügt worden »bis er eine andere hinlängliche Versorgung hat«.
Ich glaube vorauszusehen, daß diese Bedingung bey dem Supplicanten neue Ombrage erwecken, seine Acceptation verspäten und zu manchen Hin und Wiederreden Anlaß geben könne.
Die von Ew. Durchlaucht ihm zugestandene Pension kann wohl nur als Supplement seines künftigen Verdienstes angesehen werden; daß er sich nach einer auswärtigen Versorgen sogleich umthut, ist nothwendig, höchst schwer aber zu beurtheilen in wie fern eine solche Bedingung höchst ängstlich und für den Gebenden, an dessen Großmuth und Milde man zuletzt doch appelliren wird, nicht sonderlich vortheilhaft.
Wollten Ew. Durchlaucht also, was diesen Punkt betrifft, die lebenslängliche Pensionsversicherung nach der ersten Äußerung unbedingt lassen, so würde ich nicht ermangeln, den Concertmeister Destouches zu Annahme der angebotenen Wohltaten ernstlich anzuhalten, um die Sache nach Ew. Durchlaucht Wunsch und Befehl baldigst zu beendigen.
Weimar, d. 28. Nov. 1809.
Goethe. [144]