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An Johann Friedrich Heinrich Schlosser
Nach einer beynahe dreymonatlichen Abwesenheit kehre ich nach Weimar zurück und verfehle nicht mich vor allen Dingen bey Ew. W. zu entschuldigen, daß ich so lange Zeit geschwiegen. Die verlangte Declaration nebst den Vollmachten übersende ich hiermit und wünsche daß alles zweckmäßig und gehörig seyn möge.
Ew. W. sind überzeugt, daß ich nur mit einer Art von Beschämung daran denken kann, wie sehr ich Ihr Schuldner geworden bin und bleibe, ohne daß [115] ich deshalb viele Worte mache. Ihre mir so sehr bekannte Denkungsart und Thätigkeit können mich allein beruhigen, wenn ich fortfahren muß, Ihnen mit vertrauenden Aufträgen beschwerlich zu seyn: denn auch gegenwärtig habe ich um eine neue Gefälligkeit zu bitten.
Ich wünschte über die mir nunmehr zugetheilten Kapitalien nur kurze Bemerkungen, in wiefern sie mehr oder weniger sicher stehen, und was die Creditoren für Leute sind. Die Staats Papiere betreffend, erbitte ich mir Ihren einsichtsvollen Rath, in wiefern solche zu veräußern vortheilhaft wäre. Vielleicht wartete man am besten den nunmehr höchst wahrscheinlich Frieden ab, wodurch vielleicht der Verlust vermindert werden könnte.
Sodann wäre mir sehr angenehm ein bestimmter Auswurf der halbjährig zu hoffenden Interessen, damit man seine Disposition deshalb machen und etwa Ostern und Michaelis einer gewissen Einnahme entgegensehen könnte. Was gegenwärtig in Cassa ist haben Sie wohl die Güte mir zu bemerken. Vorerst möchten wohl davon die jährigen Interessen an Herrn Geh. Rath Willemer zu zahlen seyn; wie ich denn auch vor allen Dingen die Abzahlung dieses Capitals, so wie es die Casse erlaubt, entweder auf einmal oder durch Rückzahlung für die erste Pflicht halte.
Einer gefälligen Rückantwort entgegensehend empfehle ich mich und die Meinigen bestens. Versichern[116] Sie die lieben Ihrigen einer fortdauernden, aufrichtigen freundschaftlichen Theilnahme und erlauben mir von Zeit zu Zeit eine Anfrage und Erkundigung. Der ich die Ehre habe mich mit vorzüglicher Hochachtung zu unterzeichnen.
Weimar den 16. October 1809.