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An Henriette Beck und Heinrich Becker
[Concept.]
Da der Schauspieler Herr Becker, wegen des während der Vorstellung begangenen Excesses, durch seinen Arrest aus der Hauptwache, die verdiente Correction [32] erlitten hat; so ist nunmehr der Schauspielerin Mad. Beck, wegen der geständigen Schimpfrede, wodurch sie den Ausbruch der Thathandlung verursacht hat, eine wöchentliche Gage inne zu behalten, wodurch der Vorhang, so weit er in die Aussicht der Oberdirection des Theaters einschlägt, erledigt wird.
Sollte übrigens Mad. Beck, wegen allenfallsiger Privatsatisfaction, Herrn Becker in Anspruch nehmen wollen; so wird sie damit an die ordentliche Obrigkeit verweisen.
Weimar den 16. Febr. 1796.