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An Christian Gottlob Voigt
Ew. Excellenz
erhalten hierbey eine kurze Punctation, in der so viel ich mich, bey Abgang früherer Papiere, erinnern[262] kann, alles enthalten ist, worüber bisher gehandelt worden. Ich darf wohl sagen, daß ich meine Überzeugung hiermit abgeschlossen habe. Ich wünsche, daß mein guter Wille und meine Ergebung Höchsten Orts Beyfall finden und baldiger Genehmigung bewirken mögen.
Mich angelegentlichst empfehlend
Weimar den 11. December 1808.
1) Ohne Serenissimi Vorwissen und Einwilligung wird kein Schauspieler noch Sänger angenommen oder entlassen.
2) Die Rechnungen werden vorgelegt.
3) Das Schauspiel wird von der Oper gesondert.
4) Genast erhält die Regie des Schauspiels, Becker der Oper.
5) Der Geheimrath von Goethe besorgt das Kunstfach beym Schauspiel allein und unbeschränkt. (S. Beylage.)
6) Wie es hiemit bey der Oper zu halten, ist in weitere Überlegung zu ziehen.
7) Monatliche Austheilungen werden eingereicht.
8) Zur Commission tritt Rath Kruse hinzu.
9) Die ersten Geschäfte der Commission sind:
a) die innere Form zu organisiren.
[263] b) zu überlegen, wie bey dem von der Oper getrennten Schauspiel ein Bezug zu wechselseitiger Beyhülfe erhalten werden möge.
c) ferner wie Serenissimi Desiderata bey einzelnen Stücken am besten und schicklichsten zu ihrer Kenntniß gelangen mögen u.s.w.
Weimar den 11. December 1808.
Das Lesen und Beurtheilen der Stücke.
Die Bestimmung derselben zur Aufführung.
Die Redaction, Verkürzung, Umänderung derselben in einzelnen Stellen.
Die Austheilung der Rollen.
Die Haltung der Leseproben.
Die Repetition der Rolle mit einzelnen Schauspielern, wo es nöthig.
Die Besuchung der Theaterproben, besonders der Hauptproben.
Die Angabe des Costüms, sowohl in Kleidern als Requisiten.
Ingleichen neuer Decorationen zum Schauspiel.
Und was sonst noch irgend nöthig seyn möchte, die Aufführung eines Glücks zu beleben und zu erhöhen.
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