[63r]
An
des wirklichen Geheimen Staats-
Ministers und Ministers des
Innern und der Policey
Herrn von Schuckmann
Excellenz
hier.

Des Herrn Fürsten Staats-
kanzlers Durchlaucht haben
mich unter dem 24ten Junius
1820
aufgefordert
1, den vormaligen Regierungs Refe-
rendarius Leopold von
Henning
bei dem öffent-
lichen Unterrichte in der
akademischen Laufbahn
zu beschäftigen, und dem-
nächst, wenn die Umstände
es gestatteten und er seine
wissenschaftliche Qualifi-
kation hinreichend bewährt
habe, fixirt anzustellen
bei dieser Aufforderung
bemerkten des Herrn Fürsten
Staatskanzlers Durchlaucht
zugleich, daß zwar im Jahre
1819 gegen den von Hen-
ning
eine policeyliche Un-
tersuchung wegen Theilnahme
an dämagogischen Ver-
bindungen verhängt gewesen
2,
daß sich aber dadurch nur
jugendliche Unvorsichtig-
keiten und keinesweges
strafwürdige staatsge-
fährliche Tendenzen erge-
ben, und daß die mündlichen
und schriftlichen Erkundi-
gungen, welche des Herrn
Fürsten Staatskanzlers
Durchlaucht von mehreren
Seiten über das Betragen
und die Verbindungen des
von Henning seit jener
Untersuchung eingezogen,
so vortheilhaft ausge-
fallen wären1, daß Hochdie-
selben kein Bedenken
dabei fanden, den von
[63v]Henning im öffentlichen
Lehrfache zu beschäftigen,
und demnächst fixirt anzu-
stellen. Da der ausseror-
dentliche Regierungsbe-
vollmächtigte, Geheime
Ober Regierungs Rath Schultz
und der Professor Hegel
dem von Henning wegen
seiner Repetitionen der
von dem Hegel gehaltenen
Vorlesungen ein sehr
günstiges Zeugniß ertheilt
hatten, so trug ich unter
dem 8ten Julius 1820
bei dem Herrn Fürsten
Staatskanzler Durchlaucht
darauf an
3, zu genehmigen,
daß der von Henning
noch bis zu Ostern 1822
sein Verhältniß als Repe-
tent des Professors Hegel
fortsetze, und ihm in die-
ser Eigenschaft von Ostern
1820
ab eine jährliche Remuneration von 400
Thalern bewilligt werden.
Diesen Antrag genehmigte
des Herrn Fürsten Staats-
kanzlers Durchlaucht
unter dem 22ten Julius
1820
4, und der von Hen-
ning
hat seitdem2 bis
jetzt fortwährend über
sämmtliche Vorlesungen
des Professors Hegel
öffentliche Repetitionen
angestellt, und die Oblie-
genheiten, welche aus seinem
bisherigen Verhältnisse
als Repetent des
Hegel hervorgegangen
[64r] gewissenhaft erfüllt, wie
die desfallsigen von dem
Hegel halbjährlich erstat-
teten Berichte
5 bezeugen.

Indem ich mich beehre, Ew.
Excellenz den letzten Be-
richt des Hegel vom
30ten März (c.)currentis [anni] sowie
auch eine Vorstellung des
von Henning vom 3ten
April (c.)currentis [anni]
6, in den urschriftlichen3
worinn derselbe nun-
mehr um eine fixirte Anstellung bittet, in den urschriftlichen Anlagen
sub petito remissio-
nis
zu kommuniciren, ersuche ich (Ew.)Euer Excellenz
ganz ergebenst, Sich ge-
fälligst äußern zu
wollen, ob gegen die
von dem ausserordentlichen
Regierungs Bevollmächtigten,
Geheimen Ober Regierungs
Rath Schultz und von
dem Professor Hegel
bevorwortete Anstellung
des von Henning als
ausserordentlicher Professor
der Philosophie in poli-
ceylicher Hinsicht ein
Bedenken obwaltet.


(N.)Nomine (S= Exc)Seiner Excellenz

Altenstein
Notes
1
Vgl. Schreiben Hardenbergs an Altenstein vom 24. Juni 1820 (GStA I. HA Rep. 76, Vf Lit. H Nr. 10, Bl. 17r-v).
3
Vgl. Schreiben Altensteins an Hardenberg vom 8. Juli 1820 (GStA I. HA Rep. 76, Vf Lit. H Nr. 10, Bl. 18r-19v).
5
Vgl. Hegels Berichte vom 2. April 1821, vom 26. Oktober 1821 und vom 30. März 1822.
wären]
seitdem]
in den urschriftlichen]
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TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 21. Juni 1822. Altenstein an Schuckmann (Konzept). Z_1822-06-21_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-17E8-3