[6] 11. Geist zur Ruhe gebracht.

Zu Wellendingen war ein lediger Schuhflicker bei seinem Bruder gestorben, welcher für blutarm gegolten hatte. In der Nacht nach seiner Beerdigung erschien er seiner Schwägerin und sprach zu ihr: »Ich habe mir bei meinen Lebzeiten ein paar hundert Gulden in Gold erspart, die ich in einem angebundenen Beutel auf der bloßen Brust zu tragen pflegte; dieses Geld, von dem niemand wußte, ist mit mir begraben worden, und ich habe nun keine Ruhe, bis es von euch geholt wird.« Am Morgen erzählte die Frau ihrem Manne die Erscheinung, der dieselbe anfänglich für einen Traum hielt, aber, als sie in der folgenden Nacht sich wiederholt hatte, den Pfarrer darüber um Rath fragte. Dieser hieß ihn und die Frau in der nächsten Nacht wach bleiben und, wenn der Geist nochmals komme, dessen Begehren erfüllen. Um Mitternacht, als der Mann und die Frau hell wachten, erschien der Schuhflicker wieder und erneuerte seine Bitte; aber nur von der Frau konnte er gesehen und gehört werden. Da ging der Mann in der andern Nacht mit einem Bekannten auf den Kirchhof, öffnete Grab und Sarg, und fand auf der Brust des Leichnams den Beutel mit dem Gelde. Denselben nahm er zu sich, machte Sarg und Grab wieder zu und brachte so seinen Bruder zur Ruhe.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Baader, Bernhard. Sagen. Volkssagen aus dem Lande Baden und den angrenzenden Gegenden. 11. Geist zur Ruhe gebracht. 11. Geist zur Ruhe gebracht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-1DA4-A