[508] 773. Der Weiber Wetzstein

Nicht weit vom Auersberg in den Vorbergen der Rhön liegt das Dorf Kaltenwestheim, das ist weit und breit berühmt wegen seines Weiberwetzsteins, der schon in alten Schriften erwähnt wird wie folgt: »Wann man oben zu dem Dorff hinein reitet, so stehet lincker Hand der Straße ein Sandstein wie eine viereckigte Säule gehauen, etwa drei Ellen hoch, welcher vor wenig Jahren neu aufgerichtet worden, weil ein Schalck zu Nachts den vorigen heimlich weggetragen hatte. Und das ist der Wetzstein, an welchem aber Niemand zum Schabernack oder raillerie wetzen darf. Denn wo einer dieses thut, und man wird deßen inne, so kömmt von Stund an die ganze Schaar der Weiber im Dorffe, denen eine Frau als Oberhaupt commandiret, die Stein-Schulzin genannt, welche ausdrücklich zu diesem Amte erwehlet wird, herbei gelauffen, mit ihrem Gewehr, wie sie es nennen, von Holtz gemacht, darunter eine große lange Beiß-Zange, Gabeln und dergleichen militairische Werckzeüge; diese verfolgen nun den Thäter so lange, bis sie ihn erhaschen, da er denn mit der Zange angefaßt, zum Wasser geführet, und gebadet wird, er mag nun wollen oder nicht; wehret er sich, so bekömmt er noch Stöße darzu, und muß doch hernach diese vexirerey mit einer Geld-discretion ablösen. Ihm wird überdieß ein Stroh-Crantz aufgesetzt, und ein Bund Heu vorgelegt; und mit solchen Possen legitimiren die Weiber ihr vermeintes Privilegium, bey muthwillig veranlaßeter Gelegenheit, welches, der gemeinen Rede nach, sie daher erlanget, weil zu der Zeit, da obbenahmter Fürst Henrich von Henneberg mit seinen Vettern in Unfriede gelebt, diese aber einst das Schloß zu Kalten Northeim belagert, unter andern auch die Weiber von Kalten Westheim daßelbige dermaßen wohl defendiret, daß die Feinde unverrichteter Sachen abziehen müßen. Dahero als Fürst Henrich ihnen eine Gnade zu thun angebothen, sie nichts mehr als dieses seltzsame Privilegium verlanget, und auch erhalten. Der Brief selbst aber, saget man, wäre im Dreyßigjährigen Krieg verlohren worden. Einmahl ist gewiß, daß es niemand noch bis dato wagen darf, an den Stein zu wetzen, will er sich nicht gezwungen sehen, wenn man es gewahr wird, der obbeschriebenen vexation zu unterwerffen, immaßen denn, wie von glaubwürdigen Augen-Zeugen versichert worden, des Höchstseel. Herzogs zu Sachßen Eisenach Herrn Johann Georgen Hochfürstl. Durchl. zu mehr mahlen dergleichen Ergötzung mit einem oder andern von Dero Svite, angestellet hat. Nebstdem hat der Wetzstein auch dieses vor sich, daß ihn niemand weder loben noch schelten darff, so lange man im Dorff ist; denn wer das thut, der hat ein gleichmäßiges Tractament zu gewarten. Dahero sagt man im Sprüchwort: Man muß ihn nur gehen laßen, wie den Kalten Westheimer Wetzstein, das ist, weder loben noch schelten. Item, sagt man von einem wunderlichen und morosen Menschen, dem es niemand recht machen kann: Bistu doch wie der Wetzstein zu Kalten Westheim; als welchen man nicht krumm ansehen, viel weniger loben oder schelten darff.«

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Bechstein, Ludwig. Sagen. Deutsches Sagenbuch. 773. Der Weiber Wetzstein. 773. Der Weiber Wetzstein. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-2CA8-9