[140] Das alte Lied
Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen.
Bundesacte vom 8. Juni 1815. Art. 16.
Das alte Lied, das alte Lied,
Das ew'ge Lied vom Unterschied:
Wer nicht des Staates Glauben hat,
An den auch glaubet nicht der Staat.
Du ewig Lied vom Unterschied,
Du altes unausstehlich Lied!
Wann beugt doch Engel, Mensch und Vieh
Vor Einem einz'gen Gott das Knie?