41.
Wird ein ganzes Brot angeschnitten, so muß es vorher auf der untern Seite mit dem Messer bekreuzt werden, sonst bringt es dem Genießenden kein Gedeihen.
Wird ein ganzes Brot angeschnitten, so muß es vorher auf der untern Seite mit dem Messer bekreuzt werden, sonst bringt es dem Genießenden kein Gedeihen.