104.

Die Hochzeit findet stets im Hause dessen statt, der den Hof hat; wenn also die Braut einen Besitzer freit, findet die Hochzeit auf seinem Hofe statt. Wenn die Braut angekommen ist, wird sie von den Schwiegerältern oder bezüglich von dem Schwiegervater oder der Schwiegermutter an der obern Thür (bovend ûr) in Empfang genommen; es wird ihr ein Stuhl an den Herd gerückt, sie setzt sich und erhält nun Zange und Feuerbrand in jede Hand; dann wird sie zur untern Thür (neddend ûr) geführt, wo die Hochzeitgäste sie in Empfang nehmen und zur Kirche geleiten. Früher wurde sie abends von den Frauen ins Bett gelegt, wofür diese eine Verehrung erhielten. Auch sägte man an dem Balken mit der Kette des Keßelhakens und bekam dafür Schinken und Wurst; andere wieder draschen, dafür gab's Kröppelkuchen, und andere verrichteten noch andere Arbeit. Das alles ist jetzt abgekommen. Tungerloh. – In derselben Weise findet die Hochzeitfeier zu Osterwieck zwischen Koesfeld und Schöppingen statt, nur wird die Braut noch jetzt von den Frauen ins Bett gelegt. – Jetzt führt man die Braut gewöhnlich gleich in die Stube und nicht erst zum Keßelhaken (ketelhâl). Nienberge.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Hochzeit. 104. [Die Hochzeit findet stets im Hause dessen statt, der den Hof hat]. 104. [Die Hochzeit findet stets im Hause dessen statt, der den Hof hat]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BCF2-E