1. An übermenschliche Wesen.

Frau Harke und Frau Gode.

In der Mittelmark, besonders im Havellande, in der Ukermark und auch [371] in der Altmark heißt es, daß in den Zwölfen Frau Harke durch das Land ziehe, und daß deshalb die Mägde bis zum Tage der heiligen drei Könige ihren Rocken müssen abgesponnen haben, sonst zerkratzt Frau Harke entweder dieselben oder besudelt ihnen den Rocken. In der Prignitz hat man dieselbe Meinung von der Frau Gode, und diese theilt denn auch wohl solche Ohrfeigen aus, daß die Streifen der Finger das ganze Leben hindurch sichtbar bleiben. – Die alten Sachsen glaubten: das in derselben Zeit Frau Here durchs Land fliege und sagten dann »Browe Here (seu corrupto nomine) Vro Here de vlughet«; sie glaubten, daß sie Ueberfluß an irdischen Gütern verleihe.

Mündlich. Meibom Scriptores Rer. Germ. T. I. p. 235. Gobellinus Persona Cosmodrom. aet. VI.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 1. An übermenschliche Wesen. Frau Harke und Frau Gode. Frau Harke und Frau Gode. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C09D-5