Roggenmuhme.

An vielen Orten der Mark schreckt man die unartigen Kinder damit, daß man ihnen sagt, die Roggenmuhme (in der Altmark Roggenmöin) werde mit ihren schwarzen, eisernen Zitzen kommen und sie holen. In der Altmark kennt man auch eine Erftenmöin und droht mit ihr den Kindern, damit sie nicht in den Erbsenfeldern naschen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 1. An übermenschliche Wesen. Roggenmuhme. Roggenmuhme. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C1E1-0