179.

Wenn ein Rothschwänzchen im Hause baut, darf man es nicht stören, sonst brennt das Haus in dem Jahre ab. Winterberg.


»Rothschwänzchen ziehen den Blitz herbei, wenn man sie im Hause hält«, Meier, Nr. 289, 2.; man darf also das dem Gotte heilige Thier nicht seiner Freiheit berauben; ebenso rächt es Verletzung mit dem Elemente des Gottes. Noch Weiteres unten Nr. 229.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Haus und Hof. 179. [Wenn ein Rothschwänzchen im Hause baut, darf man es nicht stören]. 179. [Wenn ein Rothschwänzchen im Hause baut, darf man es nicht stören]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C391-3