Wird einer in einem Erbbegräbniß beigesetzt, so muß man den Schlüssel wegwerfen, sonst sterben die andern bald nach.
Rechtsinhaber*in
TextGrid
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Märkische Sagen und Märchen.
Gebräuche und Aberglauben.
Aberglauben.
2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w..
101. [Wird einer in einem Erbbegräbniß beigesetzt, so muß man den Schlüssel].
101. [Wird einer in einem Erbbegräbniß beigesetzt, so muß man den Schlüssel]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C3D2-2