Sieht man irgendwo Geld brennen, so muß man einen Schuh darauf werfen, dann kann man es auch bei Tage heben.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Märkische Sagen und Märchen.
Gebräuche und Aberglauben.
Aberglauben.
2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w..
67. [Sieht man irgendwo Geld brennen, so muß man einen Schuh darauf].
67. [Sieht man irgendwo Geld brennen, so muß man einen Schuh darauf]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C53C-6