539.

Zu Gilbringhausen im Waldeckschen hielt man sonst (und thut es vielleicht auch noch) einen Umzug um die Grenzen, welchen man schnadezug nannte; man wies dabei dem jungen Volk die Grenzsteine.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 110; Sagen, Nr. 241; Märkische Sagen, Nr. 371. In der Eifel wurde der Umzug gewöhnlich am 1. Mai vorgenommen, Schmitz, S. 98. Hierbei mag auch noch eine Bestimmung des Steimeler Weisthums erwähnt werden, welche zu den von Grimm (Grenzalterthümer, S. 20 fg.) auf Wuotan gedeuteten Bezügen bei Bestimmung der Grenze einen neuen Belag gibt, es heißt dort (vgl. Grimm, Rechtsalterthümer, S. 55): »Die Schöffen haben erkannt, die Marktfreiheit gehet acht Tage vor dem Markt an und gehet bis nach Frielingen an die Hainbuchen, von den Hainbuchen bis gen Erlich in den Rhein, soweit als man mit einem weißen Pferde reiten kann und dann noch mit einem Hufhammer fortwerfen kann.« Weisthum der Schöffen in der Veste Steimel (Neuwied) in [190] Kamptz' Jahrbüchern, XXXIX, 282. Ueber Schnade, snât, Grenze, vgl. Grimm, Rechtsalterthümer, S. 545.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Vermischtes. 539. [Zu Gilbringhausen im Waldeckschen hielt man sonst (und thut es]. 539. [Zu Gilbringhausen im Waldeckschen hielt man sonst (und thut es]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C797-E