478.

Zu Bockenem und in den umliegenden Dörfern feiert man zu Pfingsten das Fest der Hagelfeier, in den [169] protestantischen Gemeinden einfach durch Gebet in der Predigt; in den katholischen durch feierliche Processionen aufs Feld. Die ganze Gegend soll dort nämlich einmal verhagelt und zum Andenken dessen das Fest veranstaltet worden sein. In Harig wird's am dritten Pfingsttag, in Bockenem Mittwoch nach Pfingsten, in Lammspringe und der Umgegend aber erst vierzehn Tage nach Pfingsten gefeiert.


Vgl. das wendische Hagelbier, Norddeutsche Sagen, Nr. 299.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Pfingsten. 478. [Zu Bockenem und in den umliegenden Dörfern feiert man zu Pfingsten]. 478. [Zu Bockenem und in den umliegenden Dörfern feiert man zu Pfingsten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C9FF-3