294.

Stirbt in einem Hause der Wirth, so muß gleich einer hinaus in den Garten gehn, die Bäume schütteln und sagen: »der Wirth ist todt, der Wirth ist todt,« sonst gehen die Bäume aus. Ebenso muß man zu den Bienenstöcken gehn, anklopfen und dasselbe sprechen, sonst fliegen die Bienen fort. Rauen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 25. Tod und Begräbniß. 294. [Stirbt in einem Hause der Wirth, so muß gleich einer hinaus in]. 294. [Stirbt in einem Hause der Wirth, so muß gleich einer hinaus in]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CD3F-6