294.

Stirbt in einem Hause der Wirth, so muß gleich einer hinaus in den Garten gehn, die Bäume schütteln und sagen: »der Wirth ist todt, der Wirth ist todt,« sonst gehen die Bäume aus. Ebenso muß man zu den Bienenstöcken gehn, anklopfen und dasselbe sprechen, sonst fliegen die Bienen fort. Rauen.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 25. Tod und Begräbniß. 294. [Stirbt in einem Hause der Wirth, so muß gleich einer hinaus in]. 294. [Stirbt in einem Hause der Wirth, so muß gleich einer hinaus in]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CD3F-6