XXV. Tod und Begräbniß.

291.

Die Schüßel, aus welcher der Todte gewaschen wird, muß an einen Ort geworfen werden, welchen die Sonne nicht bescheint, oder man gebe sie dem Todten mit in Sarg. Mellin.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 25. Tod und Begräbniß. 291. [Die Schüßel, aus welcher der Todte gewaschen wird, muß an einen]. 291. [Die Schüßel, aus welcher der Todte gewaschen wird, muß an einen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CD6B-F