136.

Alles Wirthschaftsgeräth muß zu dieser Zeit in sicherem Verwahrsam gehalten werden, auch darf keins derselben an irgend jemand verborgt werden; oft wird[405] angelegentlich darum gebeten, dann will man dem Eigenthümer etwas anhaben. Camern.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 11. Weihnachten. 136. [Alles Wirthschaftsgeräth muß zu dieser Zeit in sicherem Verwahrsam]. 136. [Alles Wirthschaftsgeräth muß zu dieser Zeit in sicherem Verwahrsam]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CE88-5