In den Zwölften darf kein Dünger ausgebracht werden, sonst bricht der Wolf in die Ställe.
Holder of rights
TextGrid
Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Märkische Sagen und Märchen.
Gebräuche und Aberglauben.
Aberglauben.
2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w..
12. [In den Zwölften darf kein Dünger ausgebracht werden, sonst bricht].
12. [In den Zwölften darf kein Dünger ausgebracht werden, sonst bricht]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CF2A-D