[380] 40.

Ausgeschlüpfte Gänseküchlein muß man in einem Siebe räuchern, und zwar nimmt man als Räucherwerk etwas vom Schwanze eines jeden Küchleins, etwas aus dem Brutneste und einigen Daunen von den Gänsen; dann steckt man sie durch die Oeffnung eines Skeletts von einem Pferdekopf, oder statt dessen durch einen Eichendopp (vgl. No. 29.), erblickt sie dann der Fuchs in der Folge, so erscheinen sie ihm so groß wie ein Pferd oder eine Eiche und er wagt sich nicht daran.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w.. 40. [Ausgeschlüpfte Gänseküchlein muß man in einem Siebe räuchern, und]. 40. [Ausgeschlüpfte Gänseküchlein muß man in einem Siebe räuchern, und]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CFAB-D