302.

Erbsen dürfen nur Mittwoch und Sonnabend gesäet werden, sonst freßen sie die Vögel auf. Neumark.

Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 361.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Wochentage. 302. [Erbsen dürfen nur Mittwoch und Sonnabend gesäet werden, sonst freßen]. 302. [Erbsen dürfen nur Mittwoch und Sonnabend gesäet werden, sonst freßen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D158-7