192.

In der Gegend von Lüdenscheid pflegt der Käufer eines Stücks Vieh dem Verkäufer zu dem Kaufpreise noch ein Geldstück, Gottesheller genannt, einzuhändigen. Der Empfänger ist verpflichtet, ein gleiches hinzuzulegen und beide dem ersten Bettler oder Armen, der ihnen begegnet, zu überreichen. Ohne diese Gabe, meint man, würde das Thier nicht gedeihen. Auch im Bergischen (Barmen, Ronsdorf) wird beim Viehkauf der Gottesheller gegeben. Woeste, in Mannhardt, Zeitschrift, III, 52.


Vgl. Panzer, Beiträge, II, 306. Der Mann, welcher aus einem Dorfe eine Kuh gekauft hat, gibt nach geschloßenem Verkaufe und Zahlung dem Verkäufer noch einen Pfennig für die Milch der gekauften Kuh, Milchpfennig genannt, damit auf solche Art die Milch nicht durch Zauberei zurückgehalten werde. Aus Unterfranken.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Haus und Hof. 192. [In der Gegend von Lüdenscheid pflegt der Käufer eines Stücks Vieh]. 192. [In der Gegend von Lüdenscheid pflegt der Käufer eines Stücks Vieh]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D30A-7