267.

Wird ein Kind mit einem Male geboren, so muß man dies mit der Todtenhand jemandes vom anderen Geschlecht bestreichen; wie der Todte verwest, vergeht dann auch das Mal. Oder man gehe bei zunehmendem Monde auf einen Kreuzweg, blicke in den Mond, indem man das Mal mit der Hand bestreicht und spreche:


Alles was ich sehe nimmt zu,

alles was ich streiche nimmt ab.

Swinemünde.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 23. Geburt und Taufe. 267. [Wird ein Kind mit einem Male geboren, so muß man dies mit der Todtenhand]. 267. [Wird ein Kind mit einem Male geboren, so muß man dies mit der Todtenhand]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D35D-B