Ist einer im Hause gestorben, so darf man an dem Tage nicht backen. Rauen.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche.
C. Gebräuche und Aberglauben.
25. Tod und Begräbniß.
296. [Ist einer im Hause gestorben, so darf man an dem Tage nicht backen].
296. [Ist einer im Hause gestorben, so darf man an dem Tage nicht backen]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D450-E