164.

Wenn man in den Zwölften spinnt, so frißt der Wolf den, welcher später die aus diesem Garn gesponnene Leinwand trägt; andre sagen, dann bekomme das Vieh Läuse; aus demselben Grunde darf man auch in dieser Zeit keinen Sand graben. Usedom und Wollin.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 13. Die Zwölften. 164. [Wenn man in den Zwölften spinnt, so frißt der Wolf den, welcher]. 164. [Wenn man in den Zwölften spinnt, so frißt der Wolf den, welcher]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D635-F