Magistratsbeschluß
(17. März 1907.)
Am grünen Donnerstage des Jahres
Des Heils ein Tausend neun Hundert und Sechs
Beschlossen die städtischen Collegia
Nachfolgende hochwohlweise Lex:
Wasmaßen in Folge der allzugroßen
Überhandnahme der dritten Kind'
Unserer getreven Stadt Finanzen
In perturbationem geraten sind,
Wasmaßen ferner und alldieweilen
Die Kosten der Repraesentatio
In urbis gloriam erheblich wachsen,
Beschlossen die Collegia so:
Die dritten Kindlein sind hinfüro
Des Rechts der Schulgeldfreiheit bar,
Zuwiderhandlung geschieht von jetzt ab
Auf eigene Rechnung und Gefahr.
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Dies tuen kund wir und zu wissen
Den Bürgern Unserer lieben Stadt,
Den Inquilinis ebenfallsig;
Wonach sich zu richten! Der Magistrat.