390. Hel.
Der Hel ist der Tod selber und reitet bei Pestzeiten auf einem dreibeinigen Pferde umher und erwürgt die Menschen. Daher sagt man, wenn eine Seuche wütet,der Hel geht umher, oder wenn nachts die Hunde ungewöhnlich bellen und heulen, der Hel ist bei den Hunden; wenn die Seuche an einem Orte anfängt, der Hel ist angekommen, oder wenn sie aufhört, der Hel ist verjagt. Man kann nämlich den Hel von einem Orte zum andern verjagen; man weiß Geschichten davon zu erzählen und gewisse Leute zu nennen, die aus dieser oder jener Stadt und Dorfschaft den Hel vertrieben. Wenn jemand todkrank liegt, sagt man, er hat seine Helsoot; kommt ein solcher wieder auf, heißt es, er hat sich mit dem Hel abgefunden (han har for denne Gang kjöbt af med ä Hel). Man sagt dann auch, er hat sich mit ihm versöhnt, ihm was geopfert, ihm einen Scheffel Hafer gegeben, sein Pferd damit zu füttern. Wenn jemand in einem eiligen Gewerbe ausgesendet wird und dann zu lange wegbleibt, sagt man noch heute: »Du er god ad skikke efter ä Hel« (Du bist gut nach dem Hel zu schicken).
Bei Jordkirch in der Nähe von Apenrade ging das böse Wesen früher oft auf einem abgelegenen Wege, der Langfort hieß, umher, und machte ein Geräusch wie ein an allen vier Hufen wohlbeschlagenes Pferd auf dem Steinpflaster. Es soll kopflos sein. – InTondern trabt noch jede Nacht um Mitternacht ein altes dreibeiniges, graues (oder weißes) blindes Pferd klappernd durch die Straßen. Vor welchem Hause es stehen bleibt und wo es hineinguckt, muß jemand sterben. Alte Leute haben das oft erlebt und den Tod dann bestimmt vorhergesagt. Man nennt auch [261] da das Pferd Hel, und es sei herrenlos, sagen einige; doch behaupten andre, daß eine schwarzgekleidete alte Frau darauf sitze. Nachts fährt in Tondern auch oft ein feuriger Rollwagen durch die Osterstraße zum Westertore hinaus.
Arnkiel, Cimbr. Heidenrel. I, 55. 125. – Herr Pastor Hansen in Jordkirch. Mehrere Mitteilungen aus Tondern. – Grimm, Mythol. S. 804. Wolf, Niederl. Sagen Nr. 443 nebst der Anmerkung. Thiele, Danm. Folkes. II, 58. 293f.