85. Topphalten.

König Friedrich der Dritte hielt sich einmal einige Zeit in Rendsburg auf und machte von dort aus kleine Reisen nach den Städten und Rittergütern in Holstein. Einmal war er nun auf einer dieser Reisen nur von einem alten Offizier und einem Bedienten begleitet, er hatte aus dem Dorfe Westerrönfeld Vorspannpferde genommen und ein großer Junge von dort war dabei als Kutscher. Als sie nun auf den alten Hansberg, der auch die Twieberge genannt wird, zwischen Rendsburg und Jevenstede kamen, gab der Bediente dem Jungen Prügel, weil er zu langsam fuhr. Und gleich darauf gab er ihm abermals eine Tracht. Da sprang der Junge vom Pferde und lief über den Wall in die Koppel. Der König kam dadurch in große Verlegenheit, denn der Bediente konnte nicht fahren und er selber auch nicht und der alte General auch nicht; also mußten sie da auf dem Wege halten. Da gaben sie dem Jungen gute Worte und versprachen ihm, daß ihm ferner kein Leid geschehen sollte. Aber der lachte und sagte: »Fört ji man sölben, ek well mi ni schlagen laten.« Da stieg der König selber aus dem Wagen, ging ihm entgegen und wiederholte seine Bitte. Da antwortete er: »Wenn du mi verspręken wullt, dat de Keerl, den du bi hest, mi ni wedder schlaan schal, so well ek wedder kamen; um dat ek sęker bön, so schast du mi awer Topp holen.« Nun mußte der König da auf dem alten Hansberge den Daumen in die Höhe halten, denn das heißt Topphalten und ist soviel als ein Eidschwur. Und darauf ging der Junge erst wieder zu den Pferden und sie fuhren weiter.


Aus Rendsburg. Vgl. unten Nr. 150. Es heißt wohl eigentlich Doppholen, Dopphalten; denn Dopp ist die Fingerspitze, namentlich des Daumen. Bremisches Wörterbuch unter dem Worte. Hochdeutsch ist Doppe gleich Pfote.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Müllenhoff, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Lieder. Erstes Buch. 85. Topphalten. 85. Topphalten. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-48DE-E