139. Die Klause zu Ruekloster.

Es haben die Mönche zu Ruekloster eine Klause oder Kapelle bauen lassen am Heerwege und es zu St. Annen genannt. Da war groß Wallfahrt, daß wer lahm, krank oder sonst Mangel hatte und ihre Opfer brachten, der ward auf Vorbitte der Mutter Marien und St. Annen gesund. Wenn sein Vieh krank wurde und er nur die Klawen, daran es gebunden war, oder die Halfter von den Pferden dahin brachte, wurde es alsobald gesund. Dergleichen Exempel auch zu Klipleff St. Hjelper und bei Rinkenis St. Kjersten Soot oder Brunn am Berge vorkamen, daß wer sich daraus gewaschen, gesund geworden ist. – Als die Kapelle zu Klus Anno 15.. ist abgebrochen, hat man etliche hundert Klawen und andere Sachen, auch Krücken gefunden, so die, so krank dahin kamen, da gelassen haben und gesund davon gegangen.


Falk, Abhandlungen aus den Schlesw.-Holst. Anzeigen I, 296. Aus Jonas Hoyers Bericht vom Herzogtum Schleswig S. 27. Derselbe S. 10 erzählt: Der St. Helper (St. Salvator) zu Klipleff ist ein großer Klotz gewesen, formieret als ein Mann; den haben die Leute noch zu unserer Zeit mit allerlei Gaben verehret und haben gemeint, daß der arme Klotz ihnen von ihrer Krankheit,item ihrem kranken Vieh und Beesten helfen könnte, da doch der arme St. Helper sich selbst nicht helfen kann, sondern stehet da als ein ohnmächtiger Gott noch heutzutage ohne Arme und Füße. – Der St. Kersten Sot zu Rinkenis war mitten im Dorfe. – Bei Bohmstede, Landschaft Bredstedt soll ein heidnischer Tempel, genannt Donieshuus, gestanden haben. Dem Götzen, der sich da befand, opferte man Speck und schrieb ihm Heilkräfte zu. Schröder, Topographie von Schleswig.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Müllenhoff, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Lieder. Zweites Buch. 139. Die Klause zu Ruekloster. 139. Die Klause zu Ruekloster. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-499E-5