13. Am vierdten Sontage nach der H. drey König Tage

Zun Röm. am 13.

Auff den 39. Psalm

Das, was ihr solt einander schuldig seyn,
Sey Lieben ohne falschen Schein;
Wer Liebesgunst mit Liebesgunst vergielt,
Der hat schon das Gesetz erfüllt.
Die Liebe bleibt, sie ist es, die der Welt
Und auch dem Himmel selbst gefällt.
Gott der befihlt: Gedenck' an Ehespflicht,
Verlaß sie, tödt' und stihle nicht,
Es komme dir kein falsches Zeugniß ein,
Laß Lust zu frembden Sachen seyn.
Diß thun versteht in diesem Worte sich:
Den Nechsten lieb' als selber dich.
[210]
Die Satzungen, so du zu halten hast,
Sind in's Wort Lieben eingefast.
Die Liebe liebt mit Treuen jederman,
Kein Böses wird von ihr gethan.
Er setz' ihm für der rechten Liebe Ziel,
Wer das Gesetz erfüllen will.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Opitz, Martin. Gedichte. Geistliche Dichtungen. Die Episteln der Sontage und fürnembsten Fest deß gantzen Jahrs. 13. Am vierdten Sontage nach der H. drey König Tage. 13. Am vierdten Sontage nach der H. drey König Tage. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-6195-A