208. Der dreibeinige Hase.

1.

Als einst die Armee bei Luxemburg stand, war ein Soldat auf dem Posten eingeschlafen. Er wurde schlafend gefunden und zum Spießruthenlaufen verurtheilt. Die Strafe ward an ihm vollzogen und er dabei so geschlagen, daß er bald nachher starb. Ein Korporal, der sich dabei besonders unmenschlich bewiesen hatte, erhielt späterhin seinen verdienten Lohn und starb auf eine schmähliche Weise. Der Soldat aber ist nach seinem Tode in einen dreibeinigen Hasen verwandelt und geht als solcher Nachts ruhelos umher von einem Posten zum andern, und wo er einen Soldaten auf dem Posten eingeschlafen findet, den schlägt er mit seinen Pfoten, so daß er aufwacht. Auf diese Weise wendet er von den Soldaten die grausame Strafe ab, die er selbst erlitten hatte.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schambach, Georg. Märchen und Sagen. Niedersächsische Sagen und Märchen. A. Sagen. 208. Der dreibeinige Hase. 1. [Als einst die Armee bei Luxemburg stand, war ein Soldat auf dem]. 1. [Als einst die Armee bei Luxemburg stand, war ein Soldat auf dem]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-BDAA-F